Viele Menschen in der heutigen Zeit nehmen vermehrt Kredite auf, um sich wertvolle und teure Dinge leisten zu können. Gerade beim Finanzieren einer eigenen Immobilie verlocken viele Angebote mit niedrigen Zinsen, zur Aufnahme eines Kredites. Leider überschätzen dabei einige Kreditnehmer ihre eigene Zahlungsmoral und Fallen dadurch schnell in eine Schuldenfalle und es ist ihn nicht mehr möglich anfallende Kosten und Raten rechtzeitig zu bezahlen. Selbstverständlich beharrt der Gläubiger schließlich weiterhin auf sein Geld. Da allerdings von den meisten Schuldnern in absehbarer Zeit keine Besserung zu erwarten ist, kommt es in nicht allzu seltenen Beispielen zu einer Zwangsversteigerung.


Eine Zwangsversteigerung ist dann wiederum eine günstige Möglichkeit für andere Personen Versteigerungsobjekte preiswert zu erwerben. Beliebt sind vor allem Immobilien und Wertgegenstände, die vergleichsweise deutlich unter dem üblichen Marktpreis verscherbelt werden. Ein Vollstreckungsgericht ermittelt dabei den Verkehrswert einer Immobilie durch ein Sachverständiger. Nachdem der Verkehrswert vorliegt, kann ein Termin vereinbart werden, wann die Zwangsversteigerung in beispielsweise der Berliner Auktionshaus für Geschichte GmbH & Co.KG für die Versteigerungsobjekte stattfinden kann. Dieser Termin muss jedoch innerhalb von sechs Monaten über die Bühne gehen und mindestens sechs Wochen vor dem Termin angekündigt werden.


Beim Termin werden zunächst alle Informationen zum Objekt wiedergegeben und es wird ein Mindestgebot verkündet. Im Anschluss darauf können alle Beteiligten auf das Objekt bieten, wobei der Höchstbietende nach dreimaligem Aufruf des Gebotes den Zuschlag erhält. Ungeachtet dessen, muss der Verlauf der Versteigerung über eine Frist von dreißig Minuten gehen, ansonsten ist der Zuschlag ungültig. Darüber hinaus muss eine Sicherheitsleistung von zehn Prozent des Verkehrswertes sofort geleistet werden. Dies kann durch einen Verrechnungsscheck, eine Banküberweisung oder eine unbefristete Bürgschaft durch ein Kreditinstitut geschehen. Auch muss das Gebot ca. 70 % des Verkehrswertes erreichen, andernfalls droht ein neuer Termin.


Nach dem Zuschlag muss für acht Wochen danach ein Verteilungstermin festgelegt werden. Bis dahin muss die Summe das oder die Versteigerungsobjekte inklusive aller anfallenden Zinsen bezahlt werden. Bei Immobilien fallen dann weitere Kosten für die Grundsteuer, den Notar, die Erwerbsnebenkosten und die Eintragung ins Grundbuch an. Des Weiteren müssen die bisherigen Bewohner der Immobilie, diese bis zum Zuschlagsbeschluss räumen.


Versteigerungstermine werden öffentlich publiziert in Zeitungen oder im Internet. Das heißt jeder, ebenfalls der bisherige Eigentümer der Versteigerungsobjekte, kann beim Zwangsversteigerungstermin mitmischen. Hat man ein bestimmtes Objekt in Aussicht, so kann man sich bereits vorab über das Gutachten informieren. Meist ist dies bei einer Gläubigerbank hinterlegt. Diese stellt durch einen Antrag in vielen Fällen eine Kopie des Gutachtens zur Verfügung. Dort sind bereits vorhandene Mängel über das Objekt gelistet. Man sollte sich dennoch bewusst sein, dass versteckte Mängel, die nach dem Erwerb zum Vorschein kommen, nicht mehr bemängelt werden können.

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